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Engagement für Klimaschutz: WashTec pflanzt 800 Bäume

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Die Firma WashTec engagiert sich mit Wiederaufforstungsmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz. In der Nähe von Augsburg hat das Unternehmen jetzt 800 Schwarzerlen und Flatterulmen gepflanzt.

Als der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen rund um die maschinelle Fahrzeugwäsche erfüllt WashTec nicht nur in Sachen Produkt- und Servicequalität, sondern auch beim Thema Umweltschutz hohe Standards. Mit umweltfreundlichen Produkten leistet das Augsburger Unternehmen zudem einen Beitrag zur Schonung der weltweit begrenzten Energie- und Rohstoffressourcen.

Auch außerhalb des Firmengeländes engagiert sich WashTec aktiv für den Klimaschutz. So wurden jetzt im Forstrevier Mittelneufnach / Westliche Wälder (bei Augsburg) 800 Schwarzerlen und Flatterulmen gepflanzt. Die Bäume sind schon etwas größer und für den sumpfigen, nährreichen Boden gut geeignet. Wissenschaftlichen Studien zufolge können sie sich ohne größere Probleme an extremere Wetterverhältnisse, mit denen aufgrund des Klimawandels gerechnet wird, anpassen.

Bei den Schwarzerlen handelt es sich um mittelgroße, sommergrüne Laubbäume, die fast überall in Europa wachsen. Mit ihren tiefreichenden Wurzeln verhindern sie Wassererosion und dienen der Befestigung von Bach- und Flussufern. Da sie bodenverbessernde Eigenschaften aufweisen, werden sie auch in landwirtschaftlichen Mischkulturen eingesetzt. 2003 wurde die Schwarzerle in Deutschland zum Baum des Jahres bestimmt.

Flatterulmen sind Großbäume, die vor allem gewässerbegleitend vorkommen, zum Beispiel in feuchten Mischwäldern. Sie halten auch Überflutungen von mehr als 100 Tagen im Jahr stand. Diesen besonderen Bodenverhältnissen passen sie sich mit Brettwurzeln an, die sie bisweilen ausbilden können. 2019 war die Flatterulme in Deutschland Baum des Jahres. In einigen Regionen wird sie bereits als gefährdet eingestuft.

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Mr. Wash schließt alle Betriebe an Sonntagen

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Aus Fairness gegenüber den Beschäftigten

Kleiner Nebeneffekt: Hierdurch werden auch Energiekosten gespart

Die Mr. Wash Service AG hat entschieden, ab dem 1. Januar 2023 sämtliche Betriebe im Bundesgebiet an Sonntagen nicht mehr zu öffnen. Die Mehrzahl der Bundesländer gestattet an Sonntagen ganz oder teilweise die Öffnung von automatischen Waschstraßen.

In einem ersten Schritt wurden schon vor zwei Jahren die Sonntagsöffnung in den Standorten Kiel und Hamburg eingestellt. Nach den dortigen Erfahrungen werden nun auch die übrigen Betriebe, die noch sonntags geöffnet haben, an diesen Tagen ebenfalls geschlossen. Dies betrifft alle Standorte in Berlin und München

Richard Enning, Alleinvorstand der Mt. Wash AG erläutert dazu: „Schon als wir die Sonntagsöffnung in unseren norddeutschen Betrieben beendet haben, war eine große Erleichterung bei unserer Belegschaft zu spüren. Darum haben wir uns entschieden, nunmehr alle unsere Betriebe an Sonntagen nicht mehr zu öffnen.“

Auch bei der Öffnung an 7 Tagen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine 5 Tage Woche gehabt, doch habe der Sonntag unabhängig vom Kulturkreis für alle einen besonderen Charakter, insbesondere in Familien. Diesem Umstand möchte das Unternehmen gerecht werden Punkt

Darüber hinaus führt die Schließung an einem ganzen Tag natürlich dazu, dass eine erhebliche Menge an Energie gespart werden kann. Ein ganzer Tag weniger an dem die Maschinerie nicht hochgefahren werden muss, spart in erheblichem Maße Strom und Wärme.

Enning rechnet damit, dass keine größeren Umsatzausfälle zu verzeichnen sein werden, weil sich die Kundschaft entsprechend darauf einstellt. Überwiegend reagierten die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Verständnis auf diese Maßnahme.

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Hohe Inflation führt im 3. Quartal 2022 zu Reallohnrückgang von 5,7 %

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Businessman's hands exchanging euro on blue background, closeup shot
  • Nominallohnanstieg um 2,3 % zum Vorjahresquartal kann Inflation nicht ausgleichen
  • Stärkster Reallohnverlust für Beschäftigte seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 

WIESBADEN – Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 3. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ergibt dies einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %. Die Inflation zehrte somit den Nominallohnanstieg auch im 3. Quartal 2022 mehr als auf. Damit mussten die Beschäftigten in Deutschland bereits im vierten Quartal in Folge einen Reallohnverlust hinnehmen, nachdem die Reallöhne bereits im 2. Quartal 2022 um 4,4 %, im 1. Quartal 2022 um 1,8 % und im 4. Quartal 2021 um 1,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gesunken waren. Darüber hinaus handelt es sich um den stärksten sowie langanhaltendsten Reallohnrückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt.

Quelle: Statistisches Bundesamt 2022

Methodische Hinweise zur Verdiensterhebung 2022 und Basisumstellung:

Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den früheren Daten vergleichbar. Dies gilt insbesondere auf Ebene der Wirtschaftszweige, weshalb das Statistische Bundesamt im Berichtsjahr 2022 auf eine Analyse und Berichterstattung unterhalb der gesamtwirtschaftlichen Ebene verzichtet. 

Ab 2022 werden alle Verdienstindizes anhand eines aktualisierten Wägungsschemas und mit dem Basiszeitraum 1. Quartal 2022=100 berechnet. Weiter zurückliegende Werte sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen. Alle Ergebnisse der Berichtsquartale 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da im Jahr 2023 durch die Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird. 

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Kennzeichen müssen lesbar sein

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ADAC gibt Tipps zum Thema Autokennzeichen

Gerade im Winter verschmutzen Autokennzeichen sehr schnell und wenn es draußen kalt und stürmisch ist, mag niemand gerne vorher ums Auto herumlaufen um zu kontrollieren, ob Scheinwerfer, Rücklicht und Kennzeichen gut lesbar sind. Da heißt es, schnell ins Auto und losfahren.

Die Rechtsexperten des ADAC weisen darauf hin, dass Kennzeichen immer gut zu erkennen sein müssen und ein Verstoß schnell eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem Bußgeld oder gar eine Straftat nach § 22 des Straßenverkehrgesetzes (StVG) sein können. Nämlich dann, wenn das Kennzeichen vorsätzlich so manipuliert wird, dass es z. B. in einer Radarkontrolle nicht erfasst werden kann. Da drohen empfindliche Geldstrafen.

copyright: carwashinfo

Regelmäßige Autowäsche hilft manchmal schon ganz gut.

Was im Sommer die Insekten, sind im Winter Schneematsch und der daraus resultierende Straßenschmutz der sich gerne mal als Tarnkappe über das Auto legt.

Helfen lauwarmes Wasser und etwas Autoshampoo wie vom ADAC empfohlen?

Carwash Profis sind da mit Recht skeptisch, denn auf der Straße darf man dieses „Hausmittel“ gar nicht verwenden, weil die im Shampoo enthaltenen Tenside nicht mal eben so in den Gully gespült werden sollten. Außerdem ist das Risiko das Nummernschild zu zerkratzen, deutlich höher, als es mit Hochdruck an einer SB-Anlage wegzuspülen. Ganz nebenbei wird so das Waschwasser vorschriftsmäßig entsorgt.

Vorsicht vor Felgenreinigern und anderen aggressiven Mitteln

Hier hat der ADAC vollkommen Recht: zu scharfe Mittel funktionieren meist sehr gut, aber oft mit ungewollten Nebenwirkungen. Die Schrift verblasst und aus einem kleinen Problem kann sich ein großes entwickeln.

Kennzeichen selbst ausbessern?

Finger weg, rät der ADAC! Ein wasserfester Edding zum „Ausbessern“ der Schrift werten die Auto-Experten als Kennzeichen-Missbrauch. Ebenso ist das Anbringen von Aufklebern oder Schutzfolien kein Kavaliersdelikt.

Fazit:

Die sicherste Methode Kennzeichen, Licht und Rücklicht immer sauber zu halten ist eine regelmäßige Autowäsche im Winter. Es dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

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KBA veröffentlicht altuelle Zulassungszahlen

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Alternative Antriebe auf dem Vormarsch

Flensburg, 15. November 2022. Ein Anstieg um +11,2 Prozent ist die Bilanz der Neuzulassungen von Pkw mit alternativen Antrieben insgesamt (Elektro (BEV), Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) nach zehn Zulassungsmonaten im Jahr 2022. 45,8 Prozent der Pkw-Neuzulassungen waren mit alternativen Antrieben ausgestattet. Mehr als ein Viertel (26,8 %/+10,7 %) entfiel dabei auf Neuwagen mit einem Elektroantrieb (Elektro (BEV), Plug-In, Brennstoffzelle). Die Neuzulassungen der Elektrofahrzeuge (BEV) erreichten im Berichtszeitraum einen Anteil von 14,8 Prozent und damit ein Plus von +21,3 Prozent.

Bei den alternativ angetriebenen Pkw deutscher Marken lag Audi innerhalb seiner Neuwagenflotte mit einem Anteil von 69,1 Prozent (-1,8 %) auch nach zehn Zulassungsmonaten weiterhin vorn. BMW folgte mit einem Anteil von 65,0 Prozent (+16,9 %) knapp dahinter. Bei Mercedes war mit einem Anteil von 50,0 Prozent (+16,6 %) die Hälfte der Neuwagen mit einem alternativen Antrieb ausgestattet. Steigende Anteile zeigten sich auch bei Ford (47,3 %/+21,9 %), Mini (33,1 %/+15,7 %) und Opel (19,6 %/+40,0 %). Die Flottenanteile bei Porsche (25,9 %/-18,6 %) und VW (18,1 %/-23,6 %) waren hingegen rückläufig.

48,1 Prozent aller neu zugelassenen Pkw mit alternativem Antrieb entfielen in den ersten zehn Monaten auf die Importmarken. Unter den Importmarken mit fünfstelligen Neuzulassungszahlen erreichten Suzuki (99,9 %/-0,1 %) und Volvo (92,7 %/+3,9 %) innerhalb ihrer Flotten Anteile von mehr als 90 Prozent. Toyota (68,6 %/+2,5 %), Hyundai (65,4 %/+0,3 %), Nissan (62,4 %/+145,7 %) und Mazda (62,3 %/+12,5 %) erreichten jeweils mehr als 60 Prozent. Mehr als die Hälfte der Neuwagenflotten von Fiat (59,8 %/+68,9 %), Renault (56,1 %/+24,7 %) und Kia (54,3 %/+20,4 %) verfügten über einen alternativen Antrieb. Seat erreichte einen Anteil von 34,1 Prozent (+4,0 %). Skoda lag gegenüber dem Vergleichszeitraum um -27,9 Prozent zurück, der Anteil betrug 15,8 Prozent.

Die deutschen Marken erreichten bei den Pkw-Neuzulassungen mit Elektroantrieb im Berichtszeitraum insgesamt einen Anteil von 49,7 Prozent. Den größten Anteil innerhalb seiner Flotte erreichte Mini (33,1 %/+15,7 %), gefolgt von BMW (29,9 %/+22,5 %) und Mercedes (29,7 %/-8,6 %). Porsche (25,8 %/-18,9 %) erreichte gut ein Viertel, Audi (24,5 %/-6,5 %) lag knapp darunter. Bei Ford (20,7 %/+31,0 %) und Opel (19,6 %/+40,0 %) stieg der Anteil erneut, VW verzeichnete hingegen einen Rückgang von -27,6 Prozent bei einem Anteil von 15,5 Prozent. VW brachte mit 59.571 Einheiten unter den deutschen Marken die meisten Neuwagen mit einem Elektroantrieb zur Zulassung, dicht gefolgt von Mercedes (55.772) und BMW (50.406).

Unter den zulassungsstärksten Importmarken mit mehr als 10.000 Neuzulassungen mit Elektroantrieben erreichten die Marken Volvo (48,0 %/+6,0 %), Mitsubishi (46,5 %/+77,5 %), Peugeot (45,5 %/+59,6 %) und Hyundai (40,5 %/+27,4 %) jeweils einen Anteil von mehr als 40 Prozent innerhalb ihrer Flotten. Renault (36,8 %/+17,2 %), Kia (36,7 %/+15,0 %) und Fiat (32,5 %/+140,7 %) erreichten jeweils Anteilswerte von mehr als 30 Prozent, wobei Fiat unter den Genannten den stärksten Anstieg verzeichnete. Seat erreichte einen Anteil von 29,3 Prozent (+10,6 %), Skoda erreichte im Berichtszeitraum einen Anteil von 13,7 Prozent (-29,7 %).

Die deutsche Marke Smart brachte 8.807 Elektro (BEV)-Pkw zur Neuzulassung und erreichte damit einen Flottenanteil von 100 Prozent. VW erreichte im Berichtszeitraum mit insgesamt 37.755 Elektro (BEV)-Pkw das größte Gesamtvolumen, der Anteil betrug 9,8 Prozent (-29,5 %). Mini erreichte mit 9.025 Elektro (BEV)-Pkw einen Anteil von 27,5 Prozent (+31,0 %). Opel (16,0 %/+58,4 %), Audi (11,9 %/+72,5 %) und BMW (10,5 %/+61,5 %) erreichten im Berichtszeitraum wieder Anteile von mehr als 10 Prozent. Bei Mercedes (9,2 %/+87,8 %) und Ford (4,0 %/+135,3 %) lag der Anteil der Elektro (BEV)-Pkw nach zum Teil deutlichen Steigerungen im einstelligen Bereich.

Tesla führte die Importmarken mit einem Anteil von 100 Prozent und 41.643 Elektro (BEV)-Pkw weiterhin als anteils- und volumenstärkste Marke an. Fünfstellige Neuzulassungszahlen summierten sich nach zehn Zulassungsmonaten auch bei Hyundai (27,7 %/+15,4 %), Fiat (32,5 %/+140,7 %), Renault (31,9 %/+27,1 %) und Peugeot (29,9 %/+40,4 %). Polestar erreichte bei einem Gesamtvorlumen von 4.428 Elektrofahrzeugen (BEV) einen Anteil von 99,5 Prozent (+0,2 %).

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ADAC gibt Tipps bei Schäden in der Autowäsche

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Foto: carwashinfo

Wenn das Auto mit einem Schaden aus der Waschstraße kommt, ist das schon ärgerlich genug. Oft versuchen Waschanlagenbetreiber auch noch, um den Schadenersatz herumzukommen. Streit ist vorprogrammiert. So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Schaden in der Waschanlage – so gehen Sie richtig vor

  • Kontrollieren Sie das Auto direkt nach der Wäsche auf Schäden.
  • Melden Sie Schäden sofort beim Anlagenbetreiber.
  • Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Sie können auch noch nach Verlassen der Waschanlage Schäden melden. Der Nachweis, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, ist dann aber schwieriger.

Der Waschanlagenbetreiber muss nicht haften, wenn er die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren kann (LG Wuppertal vom 13.03.2013, Az.: 5 O 172/11). Das muss der Betreiber im Streitfall aber konkret nachweisen können. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen

Die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in der Regel in den Geschäftsräumen der Waschanlagen zur Kenntnisnahme aus. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob die Bedingungen Bestandteil des Vertrages geworden sind. Bekommt der Kunde das Kleingedruckte erst nach Abschluss des Vertrages ausgehändigt (z.B. mit der Quittung), wird es nicht mehr Vertragsbestandteil. 

Die AGB regeln Rechte und Pflichten des Anlagenbetreibers und des Kunden.

Waschanlage: Klauseln in Geschäftsbedingungen wirksam?

In Klauseln der sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen ist oft geregelt, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen) nicht gehaftet wird. Auch werden dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden häufig ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagenbetreiber grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbeschränkung wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da der Kunde dadurch unangemessenen benachteiligt wird (Urteil vom 30.11.2004, Az. X ZR 133/03).

Auf was muss der Anlagenbetreiber hinweisen?

Der Waschanlagenbetreiber muss prüfen, ob ein Auto für seine Anlage geeignet ist. Weist er ein Fahrzeug nicht zurück, das offensichtlich in der Waschanlage beschädigt werden könnte, muss der Waschanlagenbetreiber eventuell Schadenersatz bezahlen.

Dachantenne

Der Waschanlagenbetreiber haftet in der Regel, wenn eine diebstahlgesicherte Antenne, die weder abgenommen noch eingeschoben werden kann, in der Waschanlage beschädigt wird. Ein Schild mit der Aufschrift „Antenne einschieben oder abnehmen“, reicht nicht als Hinweis auf die mögliche Beschädigung der Dachantenne.

Der Betreiber muss dem Kunden einen geeigneten Hinweis erteilen und eventuell von der Benutzung der Waschanlage abraten.

Scheibenwischer und Fenster

Der Waschanlagenbetreiber ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Scheibenwischer in die Ruhestellung versetzt werden müssen. Auch auf das Schließen der Fenster muss nicht gesondert hingewiesen werden.

Lackschaden durch die Autowäsche

Entstehen Schäden durch nicht ordnungsgemäß arbeitende oder verschmutzte Reinigungsbürsten, muss der Waschanlagenbetreiber diese in der Regel ersetzen. Er muss darauf achten, dass sich in den Waschbürsten keine Fremdkörper verfangen, die erhebliche Lack- und Schrammschäden verursachen können. Eine lückenlose Kontrolle nach jedem Waschvorgang ist dem Betreiber einer Waschanlage allerdings nicht zuzumuten.

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Allianz Umfrage gibt düsteren Ausblick der Autobranche

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Folgen der Inflation:

46 Prozent der Deutschen sehen dasAuto eher als Luxusgut.

96 Prozent der Deutschen geben an, die Inflation in ihrem Alltag zu spüren – fast jeder

Dritte sogar sehr. Auch in Bezug auf das Auto verändert dies einiges: Annähernd die

Hälfte der Autofahrer achtet verstärkt auf Kosten, die das eigene Fahrzeug betreffen.

57 Prozent versuchen spritsparender zu fahren und jeder Dritte möchte einen Pkw mit

geringerem Kraftstoffverbrauch.

– Steigende Kosten: 41 Prozent der Deutschen reduzieren Pkw-Fahrten

– Mehr als ein Drittel empfindet den Besitz eines Pkws als zu teuer

– Fast jeder Fünfte verzichtet auf Kfz-Inspektionen – 16 Prozent sogar auf Reparaturen

– 72 Prozent nehmen an, dass die Kfz-Versicherung durch die Inflation teurer wird.

Die Inflation befindet sich auf einem hohen Niveau. Preissteigerungen führen zu angespannten

finanziellen Situationen und belasten viele Konsumenten. Auch das Auto stellt häufig einen

erheblichen Kostenfaktor dar. Können Autofahrer ihre Kosten aktuell decken? Oder denken die

Deutschen aufgrund der Inflation über die Abschaffung des Pkws nach?


Allianz Direct hat nachgefragt: In einer repräsentativen Umfrage wurden 1.000 Autofahrer in der Altersklasse 18 bis 65 Jahre in Deutschland befragt, welche Auswirkungen die Inflation auf ihren Autoalltag hat. Eines zeigt der Allianz Direct Auto-Report deutlich: Für die Deutschen wird das Auto immer mehr zum Luxus. Anhaltend hohe Kosten verändern den Mobilitätsalltag. Doch es gibt auch unterschätztes Sparpotential.


Auto wird Luxus: Hälfte der Deutschen sieht Auto eher als Luxusgut

Der Pkw verursacht häufig hohe Kosten: Jeder Dritte Deutsche (34 %) gibt 101 bis 200 Euro im

Monat für das eigene Auto aus, jeder Fünfte (22 %) 201 bis 300 Euro und 19 % sogar 301

bis 500 Euro. Neben den Kosten für Benzin bzw. Energie gehören auch die Kfz-Versicherung sowie

Wartungs- und Service-Leistungen zu den größten Kostenpunkten. Die Inflation lässt diese Ausgaben

weiter ansteigen. Die Folge: Für 46 % der Deutschen ist das Auto mittlerweile eher ein

Luxusgut. Lediglich 40 % sehen es eher als Gebrauchsgegenstand. Vor allem auf die jüngere

Generation trifft das zu.

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Abmahnwelle wegen Google Schriften

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Seit geraumer Zeit erreichen uns Anfragen von Waschanlagen- und Tankstellenbetreibern, die Post von einem Anwalt bekommen haben. Es handelt sich dabei meist um einen gewissen Rechtsanwalt Nikolaos Kaioris aus Meerbusch, der im Namen seines Mandanten „Wang Yu“ handelt, oder Kollege Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin, der oft für die „VIVA Interessengemeinschaft Datenschutz“ oder einen Herrn Martin Ismail tätig wird. 

Alle Schreiben beinhalten eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts (Schriften), die angeblich auf den Homepages der Waschanlagen/Tankstellen eingebunden sein sollen. Die Schreiben werden meist begleitet von einer vorgedruckten Unterlassungserklärung und einer Schadenersatzforderung.

Wie ernst soll das genommen werden?

Laut einem Urteil des Landgerichts München zufolge, ist der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nur mit Einwilligung des Besuchers der Webseite zulässig (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). 
Google Fonts werden Webseitenbetreibern von Google zur Verfügung gestellt, damit diese ihren Internetauftritt ansprechender gestalten können. Die Einbindung kann entweder lokal, d.h. auf dem Server des Seitenbetreibers oder auf denjenigen von Google erfolgen. Letzteres birgt aber datenschutzrechtliche Risiken in sich.

In dem Urteil heißt es, dass die Verwendung dieser Fonts das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Besuchers der Webseite verletzt, wenn dieser nicht zu Beginn des Besuchs in die Verwendung dieser Fonts eingewilligt hat, sodass die IP-Adresse des verwendeten Rechners ohne Zustimmung an Google übertragen wird. Schließlich handelt es sich bei der IP-Adresse um ein sogenanntes personenbezogenes Datum. Und wer dies an einen in den USA stehenden Server übermittelt, verursacht einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der das Unwohlsein eines Webseitenbesuchers auch derart beinträchtigen kann, dass dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld habe.

Wie immer öfter bei angeblichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Datenschutzrecht, sind auch hier Anwälte auf den Zug aufgesprungen. Sie verschicken massenhaft Abmahnungen und fordern Schadensersatz.

Vom Grundsatz her haben sie das Recht vermutlich sogar auf ihrer Seite. Schließlich enthalten die jeweiligen Schreiben Screenshots, die den gerügten Verstoß bestätigen sollen. Würde der Anspruch – wie vermutlich in dem Verfahren vor dem Landgericht München erfolgt – datenschutzrechtliche Interessen betreffen, wäre die Zahlung der geltend gemachten Schadensersatzforderung möglicherweise sogar gerechtfertigt.

Allerdings betraf das Urteil des LG München, wie jedes andere Urteil auch, einen spezifischen Sachverhalt; ein Freibrief zur massenhaften Versendung von Abmahnungen war damit nicht verbunden. Die aktuell in Erscheinung tretenden Anwälte tun aber dem Anschein nach genau dies. Sie versenden die Schreiben nicht nur hundertfach, sondern auch mit nahezu identischem Wortlaut. Für uns liegt daher der Verdacht nahe, dass hier nicht der Datenschutz, sondern rechtsmissbräuchlich sachfremde Interessen im Vordergrund stehen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Internet mit entsprechender Software gezielt gescannt wird, um anschließend Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. 

Was sollten Sie unternehmen?

In jedem Fall sollten Sie Ihren Webauftritt dringend dahingehend überprüfen (lassen), ob Sie Google Web Fonts verwenden und ob diese datenschutzkonform eingebunden sind. Eine Möglichkeit von vielen, der kostenlose Google Fonts Checker, ist online zu finden.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Schriften über die Server von Google geladen werden, ist dies umgehend zu ändern, um eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitenbesucher an Google zu verhindern.

Sollten Sie von der Abmahnwelle betroffen sein, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanawalt oder an die Fach-Kanzlei Vogt.

Quelle: Kanzlei-Vogt.de

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Istobal führt Online-Konfigurator ein

Istobal führt Online-Konfigurator ein

ISTOBAL führt einen neuen Online-Konfigurator für die individuelle Gestaltung von Waschstraßen ein.

Basisidee des spanischen Herstellers war, die Anpassung ihrer Portalwaschanlagen auf einfache Weise zu visualisieren.

Die gesamte Palette der Portalwaschanlagen kann unabhängig und automatisch auf der Ebene der Farben, Bürsten und Optionen an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden. Das Programm erzeugt in wenigen Minuten ein individuelles Rendering und stellt ein Referenzdokument mit allen Konfigurationsdetails zur Verfügung und kann, wenn gewünscht, eine Verbindung mit einem Verkaufsberater herstellen. Das Tool bietet eine hohe visuelle Wirkung in den Entscheidungsfindungsphasen einer Portalwaschanlage und verkürzt die Produktkonfigurationszeiten.

Über das Produktblatt auf der ISTOBAL-Website kann nach Abschluss des Anpassungsprozesses der Portalwaschanlage auch ein PDF mit allen Konfigurationsdetails heruntergeladen und per E-Mail oder WhatsApp weitergegeben werden.

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IMO Car Wash rüstet seine Anlagen um

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„Love your car“ – Die 280 deutschen Anlagen werden bis Ende 2024 generalüberholt.

Die IMO Car Wash Group will mit ihren 280 Anlagen neue Maßstäbe setzen. Äußeres Erkennungsmerkmal sind die ganz in Blau leuchtenden Anlagen, die meisten davon mit transparenten Glaswänden. Im Inneren finden die Waschkunden in Zukunft noch mehr innovative Technik bei Wasch- Aggregaten, Schaum und Trocknung. Das Unternehmen führt einen 24-monatigen Rebranding-, Renovierungs- und Innovationsplan durch und ist derzeit auf der Suche nach neuen Standorten in bestehenden und neuen internationalen Märkten.

 „Love your car“ steht für Sauberkeit und Zufriedenheit mit der Autowäsche. Das soll auch das neue Logo mit Seifenblasen in einer stilisierten Herzform transportieren. Die blaue Farbwelt erinnert an Wasser und vermittelt Reinheit, Frische und Sauberkeit. Event-Charakter und Spaß-Faktor bieten der berühmte IMO „Triple-Foam“ in Blau-Gelb-Rot sowie Lichteffekte und Logo-Projektionen.

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