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Am 10.4.2018 hat das Bundes Verfassungs-Gericht BVerG festgestellt, dass die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert bis Ende 2019 eine Neuregelung vorzunehmen. Es geht um ein Gesamtaufkommen von ca. 15 Mrd. €, welche den Kommunen zugutekommen. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das betrifft private und gewerbliche Grundstücke gleichermaßen.

Die ursprüngliche Frist 31.10 2022 wurde einmalig bis zum 31.1.2023 verlängert. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind nur knapp mehr als 50% der Erklärungen abgegeben worden. Die Zeit drängt also.

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Je näher der Abgabetermin kommt, umso mehr häufen sich Fragen zu diesem Thema. Privatpersonen wurden von den Finanzämtern angeschrieben und mit grundlegenden Informationen versorgt. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen sich selbst darum kümmern. Es wurde eine Allgemeinverfügung erlassen und diese gilt.

Da das Verfahren für die meisten recht kompliziert ist, wenden sich viele Unternehmer an ihre Steuerberater. Hier ist die Kommunikation mit den Mandanten gegen Jahresende regelrecht explodiert. Der Aufwand ist nicht unbeträchtlich, denn für jedes Grundstück muss eine separate Erklärung abgegeben werden. Eine Zusammenfassende Erklärung ist nicht möglich. 36 Millionen Erklärungen müssen deutschlandweit abgegeben werden. Was genau passiert, wenn die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, weiß momentan niemand. Es drohen Verzugszinsen, bzw. Strafzahlungen. Auf der Homepage https://grundsteuerreform.de/ finden Sie wertvolle Informationen nach Bundesländern sortiert.

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