Bayern wandelt ab Mittwoch, 6. Mai die Ausgangsbeschränkung in eine Kontaktbeschränkung um. Das Abstandsgebot bleibt laut Ministerpräsident Söder, man dürfe aber wieder Verwandte besuchen.

Welchfolgen dies genau für die Autowaschbranche hat, wird sich zeigen. Durch die bisher geltende Ausgangsbeschränkung waren „unnötige“ Wege untersagt. Nur der Weg um Lebensmittel einzukaufen, zum Arzt oder zur Apotheke waren erlaubt. Strenggenommen war eine Fahrt „nur zum Autowaschen ein Verstoß, weil nicht notwendig.

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Die neue Regelung, die ab morgen in Kraft tritt, bezieht sich nur noch auf das Abstandsgebot, hebt aber die Ausgangsbeschränkung auf.

In den kommenden Tagen wird es sicherlich für die einzelnen Branchen Konkretisierungen geben.

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