Foto: ADOBEStock
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Rückerstattung durch Schleppwasserantrag

Bei der Fahrzeugwäsche wird einiges an Wasser auf den Fahrzeugen herausgetragen oder es verdunstet. Dies ist Wasser, welches zwar als Frischwasser von den Stadtwerken abgenommen, aber nicht wieder in den Kanal eingeleitet wird. Deswegen sollte die Abwassermenge sein als die Frischwasserabnahme. Dies muss in der Regel mit den Stadtwerken oder dem zuständigen Wasserwerk verhandelt werden. Wie das geht und worauf man achten muss, welche Fristen gelten, das alles erfahren Sie durch die Fachinformation „Schleppwasser“, kostenfrei erhältlich im Rahmen einer Mitgliedschaft im BTG. Mehr Informationen gibt es unter btg-minden.de

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