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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg hat einen groß angelegten Prüftag durchgeführt. Über 100 Beamte waren im Einsatz. Sie kontrollierten 135 Kfz-Werkstätten und Waschanlagen im gesamten Zuständigkeitsbereich. Die Kontrollen erfolgten verdachtsunabhängig.

Im Fokus standen drei Themen: die Einhaltung des Mindestlohns, ein möglicher unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen und die Beschäftigung von Ausländern. Bei Letzterem prüften die Beamten, ob die erforderlichen Genehmigungen und Aufenthaltstitel vorlagen.

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Die Bilanz: 285 Beschäftigte wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Mehr als 70 Geschäftsprüfungen wurden eingeleitet.

Bereits vor Ort gab es erste Konsequenzen. Der Zoll leitete ein Strafverfahren ein. Der Grund: Verdacht auf illegalen Aufenthalt eines Ausländers. Hinzu kommen sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie betreffen unter anderem unzureichend dokumentierte Arbeitszeiten. Auch die Beschäftigung von Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel spielt eine Rolle.

Die Zahl der Verfahren könnte noch steigen. Grund sind umfangreiche Nachprüfungen nach den Befragungen. In sieben Fällen ist bereits eine vertiefte Prüfung angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Augsburg

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