Niemand ist wirklich zufrieden
Die zuständige Kommission hat beschlossen, dass der Mindestlohn im Januar 2024 auf 12,41 Euro und im Januar 2025 auf 12,82 Euro erhöht werden soll. Obwohl die Gewerkschaften der Ansicht sind, dass diese Erhöhung nicht ausreichend ist, beabsichtigt Bundesarbeitsminister Heil (SPD), die Empfehlung umzusetzen.
Die Mindestlohnkommission in Berlin hat mehrheitlich beschlossen, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen soll. Zum ersten Mal gab es keine einstimmige Entscheidung. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, ist eine weitere Anhebung um 41 Cent auf 12,82 Euro geplant. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, den Beschluss der Kommission umzusetzen und eine entsprechende Verordnung in Berlin angekündigt.
Die Entscheidung wurde nach kontroversen Beratungen in den frühen Morgenstunden getroffen. Die Arbeitnehmerseite war dagegen und betrachtet die Erhöhung als unzureichend. Gewerkschaften sind der Meinung, dass die Lohnuntergrenze auf mindestens 13,50 Euro angehoben werden sollte.
Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, erklärte, dass der Beschluss auf ihren Vermittlungsvorschlag hin zustande gekommen sei, da die Positionen der Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter in der Kommission weit auseinanderlagen. Wenn es in der Kommission keine Einigung zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern gibt, hat die Stimme der Vorsitzenden das entscheidende Gewicht. In der Begründung des Beschlusses wird betont, dass die Tarifvertragsparteien nun die Möglichkeit haben, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in ihren Tarifverhandlungen zu berücksichtigen.