- Nominallohnanstieg um 2,3 % zum Vorjahresquartal kann Inflation nicht ausgleichen
- Stärkster Reallohnverlust für Beschäftigte seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008
WIESBADEN – Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 3. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ergibt dies einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %. Die Inflation zehrte somit den Nominallohnanstieg auch im 3. Quartal 2022 mehr als auf. Damit mussten die Beschäftigten in Deutschland bereits im vierten Quartal in Folge einen Reallohnverlust hinnehmen, nachdem die Reallöhne bereits im 2. Quartal 2022 um 4,4 %, im 1. Quartal 2022 um 1,8 % und im 4. Quartal 2021 um 1,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gesunken waren. Darüber hinaus handelt es sich um den stärksten sowie langanhaltendsten Reallohnrückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt.
Methodische Hinweise zur Verdiensterhebung 2022 und Basisumstellung:
Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den früheren Daten vergleichbar. Dies gilt insbesondere auf Ebene der Wirtschaftszweige, weshalb das Statistische Bundesamt im Berichtsjahr 2022 auf eine Analyse und Berichterstattung unterhalb der gesamtwirtschaftlichen Ebene verzichtet.
Ab 2022 werden alle Verdienstindizes anhand eines aktualisierten Wägungsschemas und mit dem Basiszeitraum 1. Quartal 2022=100 berechnet. Weiter zurückliegende Werte sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen. Alle Ergebnisse der Berichtsquartale 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da im Jahr 2023 durch die Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird.