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E-Auto waschen:

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Darf das Elektroauto in die Waschanlage?

Mit dem Frühling beginnt nicht nur im Haushalt das große Putzen. Auch das Auto sollte für die neue Saison fit gemacht werden. Aber was muss man aber beachten, wenn man ein E-Auto waschen will? Vertragen sich Stromer und Wasser überhaupt? Wir geben Tipps zur frühlingsleichten Autopflege.

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Im Winter leidet das Auto besonders: Dreck, Schnee, Streusalz, Nässe und Kälte setzen dem Fahrzeug ordentlich zu. Das ist beim Stromer nicht anders als bei Verbrennern. Doch ist es gefährlich, mit dem E-Auto in die Waschstraße zu fahren – weil vielleicht ein Kurzschluss droht? Wir verraten Ihnen, ob es Unterschiede zu Verbrennern gibt und was Sie beim Waschen Ihres Elektroautos beachten sollten.

Mit dem Elektroauto in die Waschstraße? Kein Problem!

Wasser und Strom – zwei Elemente, die sich eigentlich nicht vertragen. Doch wer mit seinem E-Auto in die Waschanlage fährt, muss sich keine Sorgen machen. Denn der Stromer ist rundherum gut geschützt, ansonsten könnte er jederzeit durch Regen, Pfützen oder Spritzwasser lahmgelegt werden. Die Hochvolttechnologie ist dabei genauso gut gegen eindringende Feuchtigkeit abgesichert wie die übrige Elektrik. Das müssen die Hersteller auch durch Sicherheitstests nachweisen. Daher können Sie mit dem E-Auto problemlos in die Waschanlage fahren und auch eine Unterbodenwäsche durchführen lassen.

Wichtig ist, dass Sie bei der Autowäsche immer die Anweisungen des Waschanlagenbetreibers beachten. So finden Sie an der Anlage Informationen darüber, welchen Gang Sie einlegen müssen (zum Beispiel „N“ oder „P“). Das hängt nämlich davon ab, ob Sie eine Waschstraße oder Portalwaschanlage nutzen.

Genau wie bei Verbrennern sollte man vor dem Fahren in die Waschanlage auch bei E-Autos Klappen, Tankdeckel, Fenster und Türen schließen. Schalten Sie außerdem Scheibenwischer (und deren Automatik) aus.

Gut zu wissen: Einige E-Autos haben keinen Startknopf. Stattdessen aktiviert man die Zündung durch Sitzen auf dem Fahrersitz (über Sensoren im Sitz & Gurt). Verlässt man den Sitz, schalten einige E-Autos automatisch in den Modus „P“. Allerdings ist in der Waschstraße in den meisten Fällen die Stufe „N“ vorgeschrieben – Lesen Sie im Zweifelsfalle die Informationen der Waschanlage.

Nur bei Reparaturen am Unterboden (zum Beispiel nach einem harten Aufsetzer) oder Umbauten sollten Sie vorsichtig sein und das E-Auto besser mit der Hand waschen. In einem solchen Fall bietet es sich an, Rücksprache mit der Werkstatt zu halten, in der das E-Auto repariert wurde. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Verbrenner und Hybrid-Autos auch.

Die Warnung, dass E-Autos in der Waschstraße nichts verloren haben, geht wohl auf frühe Teslas der Baureihen S und X zurück. Das Problem waren nach Besuchen in der Waschanlage allerdings keine Kurzschlüsse am Akku, sondern bestimmte Sensoren, die dann zu Fehlermeldungen führten. Wie von Geisterhand öffneten sich Türen, Heck- oder Ladeklappen. Diese Probleme sind seit einem Software-Update aber behoben.

Alle aktuellen Tesla-Modelle und die meisten anderen Elektroautos verfügen mittlerweile über einen „Waschanlagen-Modus“. Dieser muss vor der Einfahrt in die Waschstraße aktiviert werden, damit unter anderem das Fahrzeug unter anderem auch frei durch die Anlage rollen kann. Zudem empfiehlt Tesla die Nutzung einer „kontaktlosen Autowäsche“, bei der keine Bürsten verwendet werden und so Kratzschäden am Lack vermieden werden. Welche Besonderheiten für Ihren Stromer gelten, lesen Sie im Benutzerhandbuch nach.

Aufpassen sollten Sie aber beim Waschen Ihres E-Autos mit einem Hochdruckreiniger. Der Strahl sollte bei allen Autos generell nicht direkt auf den Unterboden gerichtet werden, ansonsten könnte durch den harten Wasserstrahl doch etwas Feuchtigkeit in die Batterie oder den Motor eindringen. Auch im Bereich der Ladebuchse arbeiten Sie besser nicht mit dem Hochdruckreiniger. Dagegen sind Türen, Dach oder Felgen unproblematisch. Achten Sie aber auch hier auf einen flachen Winkel und auf einen Abstand von mindestens 25 bis 30 Zentimeter, um den Lack nicht zu beschädigen.

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